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Zufahrtsrecht; Umfang einer Servitut

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Ein Zufahrtsrecht, das der Erreichung eines an die Servitutsstraße angrenzenden Gebäudes dient, beinhaltet auch das Recht auf kurzfristiges Abstellen zum Einsteigen und Aussteigen, sowie zum Be- und Entladen des Fahrzeugs.

  • § 484 ABGB
  • Zufahrtsrecht
  • BBL-Slg 2021/121
  • OGH, 28.01.2021, 1 Ob 235/20w
  • Umfang einer Servitut
  • Baurecht

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