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Kellerräume; Verwendungszweckänderung; Konsenslosigkeit; baupolizeilicher Auftrag

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Im Fall einer konsenslosen Änderung des Verwendungszweckes hat die Baubehörde einen Auftrag zur Untersagung der weiteren Benützung zu erteilen.

Ein Auftrag zur Wiederherstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes ist in diesem Zusammenhang unzulässig.

  • Kellerräume
  • baupolizeilicher Auftrag
  • Verwendungszweckänderung
  • VwGH, 16.12.2020, Ra 2018/06/0314
  • § 39 Abs 1 tir BauO
  • BBL-Slg 2021/104
  • Baurecht
  • § 46 Abs 6 lit c tir BauO
  • Konsenslosigkeit

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