


Mitarbeiter- als Kundenparkplätze; Bindungswirkung der Gerichte an Bescheide der Verwaltungsbehörden; Unterlassungsanspruch; Exekutionsverfahren
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 781 Wörter, Seiten 112-113
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Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden.
-
- § 190 ZPO
- OGH, 01.12.2020, 3 Ob 184/20k
- Mitarbeiter- als Kundenparkplätze
- Unterlassungsanspruch
- Exekutionsverfahren
- Bindungswirkung der Gerichte an Bescheide der Verwaltungsbehörden
- § 35 EO
- § 290 ZPO
- BBL-Slg 2021/109
- Baurecht
Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden.
- § 190 ZPO
- OGH, 01.12.2020, 3 Ob 184/20k
- Mitarbeiter- als Kundenparkplätze
- Unterlassungsanspruch
- Exekutionsverfahren
- Bindungswirkung der Gerichte an Bescheide der Verwaltungsbehörden
- § 35 EO
- § 290 ZPO
- BBL-Slg 2021/109
- Baurecht