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Kfz-Stellplätze; Zufahrt; Einfahrt; einheitliches Bauvorhaben; baubewilligungspflichtige Maßnahmen

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Eine Einfahrt, die der Zufahrt zu Kfz-Stellplätzen dient, bildet einen Teil der Abstellanlage und ist im Rahmen des solchermaßen einheitlichen Bauvorhabens baubewilligungspflichtig.

  • § 15 Abs 1 Z 2 lit c nö BauO
  • Einfahrt
  • § 4 Z 1 nö BauO
  • LVwG Nö, 29.01.2021, LVwG-AV-1230/001-2020
  • § 14 Z 2 nö BauO
  • baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • BBL-Slg 2021/96
  • einheitliches Bauvorhaben
  • Baurecht
  • Kfz-Stellplätze
  • Zufahrt

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