


Kfz-Stellplätze; Zufahrt; Einfahrt; einheitliches Bauvorhaben; baubewilligungspflichtige Maßnahmen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 377 Wörter, Seiten 106-107
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Eine Einfahrt, die der Zufahrt zu Kfz-Stellplätzen dient, bildet einen Teil der Abstellanlage und ist im Rahmen des solchermaßen einheitlichen Bauvorhabens baubewilligungspflichtig.
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- § 15 Abs 1 Z 2 lit c nö BauO
- Einfahrt
- § 4 Z 1 nö BauO
- LVwG Nö, 29.01.2021, LVwG-AV-1230/001-2020
- § 14 Z 2 nö BauO
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- BBL-Slg 2021/96
- einheitliches Bauvorhaben
- Baurecht
- Kfz-Stellplätze
- Zufahrt
Eine Einfahrt, die der Zufahrt zu Kfz-Stellplätzen dient, bildet einen Teil der Abstellanlage und ist im Rahmen des solchermaßen einheitlichen Bauvorhabens baubewilligungspflichtig.
- § 15 Abs 1 Z 2 lit c nö BauO
- Einfahrt
- § 4 Z 1 nö BauO
- LVwG Nö, 29.01.2021, LVwG-AV-1230/001-2020
- § 14 Z 2 nö BauO
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- BBL-Slg 2021/96
- einheitliches Bauvorhaben
- Baurecht
- Kfz-Stellplätze
- Zufahrt