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Egglmeier-​Schmolke, Barbara

Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers trotz Haftrücklassgarantie

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Der Werkbesteller kann der Werklohnforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrags auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn die Zurückbehaltung ist schikanös. Davon ist aber bei einem Verbesserungsaufwand von 15 % des offenen Werklohns nicht auszugehen. Solange ein Verbesserungsanspruch besteht und die Verbesserung im Interesse des Werkbestellers liegt, wird die Fälligkeit des Werklohns hinausgeschoben. Das Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers erlischt daher, wenn er die Fertigstellung oder Verbesserung durch den Unternehmer verhindert oder wenn er das unvollständige Werk durch einen Dritten vervollständigen lässt. Eine vereinbarte Haftrücklassgarantie ändert daran nichts.

  • Egglmeier-Schmolke, Barbara
  • OGH, 20.01.2021, 3 Ob 176/20h
  • § 1170 ABGB
  • Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers trotz Haftrücklassgarantie
  • BBL-Slg 2021/118
  • Baurecht
  • § 1052 ABGB

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