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Verbindung von Wohnungseigentumsobjekten auf verschiedenen Liegenschaften

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Die Zusammenlegung bzw Verbindung zweier Wohnungseigentumsobjekte durch einen Türdurchbruch, die zwar demselben Eigentümer, aber zu verschiedenen Liegenschaften gehören, ist nicht genehmigungsfähig.

  • OGH, 07.01.2021, 5 Ob 117/20x
  • § 16 Abs 2 WEG
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2021/114
  • Verbindung von Wohnungseigentumsobjekten auf verschiedenen Liegenschaften

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