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Begründung der Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2016
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
596 Wörter, Seiten 274-275

20,00 €

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Indem das Erstgericht die Negativfeststellung der Gewerbsmäßigkeit darauf stützt, dass „nur ein Einbruchsdiebstahl nachweisbar ist“, jedoch die von der Beschwerdeführerin hinreichend deutlich und bestimmt genannten, in der Hauptverhandlung vorgekommenen Verfahrensergebnisse, nämlich die vom Angeklagten zugestandene schlechte Vermögenssituation sowie seine aus der deutschen Strafregisterauskunft ersichtliche einschlägige Vorstrafenbelastung unberücksichtigt ließ, hat es bei der für die Feststellung entscheidender Tatsachen angestellten Beweiswürdigung erhebliche Verfahrensergebnisse unberücksichtigt gelassen.

  • OGH, 26.08.2015, 15 Os 98/15y
  • JST-Slg 2016/32
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 130 StGB (aF)

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