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Haumer, Verena/​Kudrna, Georg

Finanzstrafverfahren ist nicht gleich Strafverfahren – Ist der Diversionsausschluss für Finanzstrafverfahren in § 203 FinStrG verfassungswidrig?

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Seit dem Jahr 2000 ist ein Rücktritt von der Verfolgung (Diversion) nicht nur in den Sonderbereichen des Drogen- und Jugendstrafrechts, sondern auch im „allgemeinen“ Strafrecht ein bestehendes Instrument, das sich mittlerweile zum Erfolgsmodell entwickelt hat. Der Gesetzgeber erweiterte mit dem StRÄG 2015 abermals den Anwendungsbereich der Diversion; er entschied sich aber dennoch gegen die Zulässigkeit einer Diversion in gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung von Finanzstrafverfahren und sonstigen Strafverfahren verfassungskonform ist.

  • Haumer, Verena
  • Kudrna, Georg
  • § 197 FinStG
  • Gleichheitssatz
  • § 196 FinStG
  • § 191 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Finanzstrafverfahren
  • § 192 StPO
  • § 198 StPO
  • § 190 StPO
  • Diversion
  • § 200 StPO
  • § 195 FinStG
  • § 199 StPO
  • JST 2016, 250

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