Zum Hauptinhalt springen

Einfriedung; Künette; Zaunsockel; vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Aushebung einer Künette für den Sockel einer Einfriedung, die bloß „einige Zentimeter” des Nachbargrundes benötigt, kann die von der Baubehörde bescheidmäßig eingeräumte Erlaubnis zur Inanspruchnahme des Nachbargrundstückes in einer Breite von 50 cm nicht rechtfertigen.

  • BBL-Slg 2017/84
  • § 7 nö BauO
  • Künette
  • VwGH, 16.02.2017, Ro 2014/05/0006
  • vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
  • Baurecht
  • Einfriedung
  • Zaunsockel

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!