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Schwimmbecken; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die von einem privaten (einem Wohngebäude zugehörenden) Schwimmbecken typischerweise ausgehenden Immissionen haben Nachbarn im „Bauland-Wohngebiet” hinzunehmen.

  • BBL-Slg 2017/94
  • Immissionsschutz
  • § 38 tir ROG
  • LVwG Tir, 18.01.2017, LVwG-2016/32/2492-5
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 26 Abs 3 lit a tir BauO
  • Baurecht
  • Schwimmbecken

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