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Sukzessiver Abverkauf von Wohnungen; Gutachten über Bauzustand

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§ 37 Abs 4 WEG 2002 ist bei sukzessivem Abverkauf von Wohnungen durch den Wohnungseigentumsorganisator auch dann anzuwenden, wenn die erstmalige Begründung des Wohnungseigentums ohne Einsatz eines Gründungshelfers im Sinn des § 49 Abs 2 WEG 2002 erfolgte oder kein vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers begründet wurde.

  • Sukzessiver Abverkauf von Wohnungen
  • § 37 WEG
  • OGH, 19.12.2016, 5 Ob 218/16v
  • Gutachten über Bauzustand
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2017/100

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