Verwaltungsgericht Wien – das erste Jahr
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 2
- Aufsatz, 4031 Wörter
- Seiten 50 -56
- https://doi.org/10.33196/zvg201501005001
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Am 1. Jänner 2015 feiert das Verwaltungsgericht (VwG) Wien das erste Jahr seines Bestehens. Die Erwartungen an die neuen Verwaltungsgerichte waren hoch: Bundesregierung und Parlament hatten den Bürgern einen wesentlichen Ausbau des Rechtsschutzes, eine Beschleunigung der Verfahren und einen verstärkten Bürgerservice in Aussicht gestellt. In der Literatur sprach man von der vollständigen Verwirklichung einer unabhängigen Kontrolle der Verwaltung, dem Umbau Österreichs „vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat“ und von der „nach dem EU-Beitritt bedeutsamsten Verfassungsänderung der Zweiten Republik“.
Es ist nicht immer offensichtlich, dass sich hinter dem Versuch, solche Ansprüche zu erfüllen, eine große Menge an Aufgaben verbirgt. Im Fall des VwG Wien lagen diese vor allem in der Aufteilung der zu erwartenden Fälle auf die neuen Spruchkörper, dem Aufbau der Justizverwaltung, der Lösung organisatorischer Herausforderungen und der Weiterentwicklung des Verfahrensrechts. Die Zusammenarbeit mit den anderen Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts hat sich bei der Bewältigung vieler Probleme als sehr hilfreich erwiesen. Es scheint den neuen Verwaltungsgerichten in diesem ersten Jahr gelungen zu sein, den Grundstein für ihre Entwicklung zu unverzichtbaren Rechtsschutzeinrichtungen zu legen.
- Kolonovits , Dieter
- § 18 VGWG
- § 25 VGWG
- § 2 VwGVG
- § 14 VGWG
- § 54 VwGVG
- § 16 VGWG
- Justizverwaltung
- öffentliche mündliche Verhandlung
- Art 6 EMRK
- Art 135 B-VG
- Projektänderungen
- § 50 VwGVG
- § 13 VGWG
- § 2 VGWG
- Spruchkörper
- § 21 VGWG
- § 24 VwGVG
- § 8 VGWG
- Art 134 B-VG
- Vorabentscheidungsgesuche.
- Rechtspfleger
- § 12 VGWG
- meritorische Entscheidungspflicht
- Art 135a B-VG
- Senate
- § 1 GOG
- Amtssachverständige
- ZVG 2015, 50
- § 5 VGW-DRG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 19 VGWG
- § 10 VGWG
- § 26 VGWG
- § 25a VwGVG
- § 28 VwGVG
- Einzelrichter
- Art 130 B-VG
- § 16 GOG
- § 44 VwGVG
- Art 47 GRC
- § 3 GOG
- § 11 VGWG
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