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Vortragstätigkeit ohne medizinisch-wissenschaftliche Inhalte ist keine ärztliche Tätigkeit

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Nach der Definition des Gesetzgebers umfasst die ärztliche Tätigkeit „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“. Vortrags- bzw Lehr- und Beratungstätigkeiten, die keine medizinisch-wissenschaftlichen Inhalte betreffen, sind nicht als ärztliche Tätigkeit anzusehen.

  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • VwG Wien, 13.10.2014, VGW-162/076/10314/2014
  • § 71 KAG Wien
  • ZVG-Slg 2015/8
  • § 12 KAG Wien
  • VO Statut für die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ § 1, § 2 Abs 1, § 10 Abs 4, § 11 Abs 1
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 91 ÄrzteG
  • § 2 Abs 2 ÄrzteG
  • § 11 KAG Wien

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