


Vortragstätigkeit ohne medizinisch-wissenschaftliche Inhalte ist keine ärztliche Tätigkeit
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1742 Wörter, Seiten 75-78
20,00 €
inkl MwSt




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Nach der Definition des Gesetzgebers umfasst die ärztliche Tätigkeit „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“. Vortrags- bzw Lehr- und Beratungstätigkeiten, die keine medizinisch-wissenschaftlichen Inhalte betreffen, sind nicht als ärztliche Tätigkeit anzusehen.
-
- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwG Wien, 13.10.2014, VGW-162/076/10314/2014
- § 71 KAG Wien
- ZVG-Slg 2015/8
- § 12 KAG Wien
- VO Statut für die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ § 1, § 2 Abs 1, § 10 Abs 4, § 11 Abs 1
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 91 ÄrzteG
- § 2 Abs 2 ÄrzteG
- § 11 KAG Wien
Nach der Definition des Gesetzgebers umfasst die ärztliche Tätigkeit „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“. Vortrags- bzw Lehr- und Beratungstätigkeiten, die keine medizinisch-wissenschaftlichen Inhalte betreffen, sind nicht als ärztliche Tätigkeit anzusehen.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- VwG Wien, 13.10.2014, VGW-162/076/10314/2014
- § 71 KAG Wien
- ZVG-Slg 2015/8
- § 12 KAG Wien
- VO Statut für die Unternehmung „Wiener Krankenanstaltenverbund“ § 1, § 2 Abs 1, § 10 Abs 4, § 11 Abs 1
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 91 ÄrzteG
- § 2 Abs 2 ÄrzteG
- § 11 KAG Wien