


Abgeschlossenes Bauverfahren; Akteneinsicht; Parteienrechte; Rechtsnachfolger; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 51 Wörter, Seiten 120-120
20,00 €
inkl MwSt




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Das Recht auf Akteneinsicht kommt Parteien eines abgeschlossenen (hier: Bau-) Verfahrens sowie deren dinglichen Rechtsnachfolgern unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben.
Die Partei oder ihr dinglicher Rechtsnachfolger ist daher nicht verpflichtet zu begründen, zu welchem Zweck Akteneinsicht benötigt wird.
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- Giese, K.
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- Akteneinsicht
- VwGH, 30.01.2014, 2012/05/0011
- BBL-Slg 2014/87
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Rechtsnachfolger
- § 17 AVG
- Abgeschlossenes Bauverfahren
- Parteienrechte
- Baurecht
- § 6 Abs 1 nö BauO
Das Recht auf Akteneinsicht kommt Parteien eines abgeschlossenen (hier: Bau-) Verfahrens sowie deren dinglichen Rechtsnachfolgern unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben.
Die Partei oder ihr dinglicher Rechtsnachfolger ist daher nicht verpflichtet zu begründen, zu welchem Zweck Akteneinsicht benötigt wird.
- Giese, K.
- Akteneinsicht
- VwGH, 30.01.2014, 2012/05/0011
- BBL-Slg 2014/87
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Rechtsnachfolger
- § 17 AVG
- Abgeschlossenes Bauverfahren
- Parteienrechte
- Baurecht
- § 6 Abs 1 nö BauO