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Abgeschlossenes Bauverfahren; Akteneinsicht; Parteienrechte; Rechtsnachfolger; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
51 Wörter, Seiten 120-120

20,00 €

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Das Recht auf Akteneinsicht kommt Parteien eines abgeschlossenen (hier: Bau-) Verfahrens sowie deren dinglichen Rechtsnachfolgern unabhängig davon zu, zu welchem Zweck sie die Akteneinsicht begehrt haben.

Die Partei oder ihr dinglicher Rechtsnachfolger ist daher nicht verpflichtet zu begründen, zu welchem Zweck Akteneinsicht benötigt wird.

  • Giese, K.
  • Akteneinsicht
  • VwGH, 30.01.2014, 2012/05/0011
  • BBL-Slg 2014/87
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Rechtsnachfolger
  • § 17 AVG
  • Abgeschlossenes Bauverfahren
  • Parteienrechte
  • Baurecht
  • § 6 Abs 1 nö BauO

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