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Erlöschen der Baubewilligung bei landwirtschaftlichen Wohngebäuden

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
2771 Wörter, Seiten 107-111

20,00 €

inkl MwSt

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Nach der nö BauO 1996 erlischt eine Baubewilligung, wenn die Ausführung des bewilligten Bauvorhabens nicht binnen 5 Jahren ab Beginn vollendet wird. In Bezug auf landwirtschaftliche Wohngebäude ergeben sich in der Vollzugspraxis immer wieder Sachverhaltskonstellationen, bei denen die rechtlichen Anforderungen an die „Vollendung“ der Bauausführung und Konsumierung der Baubewilligung zwischen Baubehörde und Bauherr strittig werden. Der folgende Beitrag widmet sich der speziellen Frage, ob zur Vollendung eines gesondert bewilligten landwirtschaftlichen Wohngebäudes, das in den örtlichen Verband der Betriebsgebäude eines bereits bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes integriert werden soll, auch die „Realisierung“ des der Baubewilligung zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Betriebskonzeptes erforderlich ist.

  • Giese, Karim
  • Verwendungsverbot.
  • Verwendungszweckänderung
  • § 30 nö BauO
  • baupolizeiliche Aufträge
  • Benützungspflicht
  • Konsumierung
  • Erlöschen der Baubewilligung
  • BBL 2014, 107
  • Landwirtschaftliche Wohngebäude
  • § 35 nö BauO
  • § 19 Abs 2 Z 6 nö BauO
  • Vollendung
  • § 19 Abs 4 nö ROG
  • Baukonsens
  • Benützung
  • Ausführungsfristen
  • konsenswidrige Benützung
  • Baurecht
  • Abbruchauftrag
  • Fertigstellung
  • Bauausführung
  • landwirtschaftliches Betriebskonzept
  • § 24 nö BauO

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