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Giese, K.

Handelsbetriebe; Bestandsschutz im „gemischten Baugebiet“; Änderung des Verwendungszweckes

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Der in Art II Abs 5 oö ROG-Nov 2005 normierte Bestandschutz für Handelsbetriebe, die nach den neuen Vorschriften in der bestehenden Widmungskategorie (hier: gemischtes Baugebiet) nicht mehr weiter betrieben werden dürften, bezieht sich nicht nur auf die Größe der bisherigen Verkaufsfläche, sondern auch auf den bewilligten bisherigen Verwendungszweck (hier: „Textil- und Schuhfachgeschäft“) im Zeitpunkt des Inkrafttretens der oö ROG-Nov 2005.

Die Änderung des Verwendungszwecks durch einen Sortimentswechsel (hier: von „Textil- und Schuhfachgeschäft“ zu „Handel und Verkauf von Drogerieartikel und Artikeln des täglichen Gebrauchs“) ist bei bestandsgeschützten Handelsbetrieben an der aktuell geltenden Rechtslage zu messen.

  • Giese, K.
  • VwGH, 30.01.2014, 2011/05/0157
  • Handelsbetriebe
  • § 24 Abs 1 Z 3 oö BauO
  • Art II Abs 5 der oö ROG-Nov 2005
  • Änderung des Verwendungszweckes
  • BBL-Slg 2014/90
  • Baurecht
  • LGBl 2005/115
  • Bestandsschutz im „gemischten Baugebiet“

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