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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Dienstbarkeit der Regenwasserableitung (von einem Dach auf das andere); ursprüngliche Eigentümeridentität der Liegenschaften; Teilung; Hausservitut

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Wird eine von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers, von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, übereignet, so entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung und Verbücherung eine Dienstbarkeit, wenn der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Übertragung durch offenkundige oder doch ersichtliche Anlagen erkennbar war.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • Teilung
  • Dienstbarkeit der Regenwasserableitung (von einem Dach auf das andere)
  • § 475 Abs 1 Z 6 ABGB
  • OGH, 17.12.2013, 4 Ob 192/13h
  • BBL-Slg 2014/105
  • Baurecht
  • ursprüngliche Eigentümeridentität der Liegenschaften
  • Hausservitut

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