


Schwimmbecken; bebaute Fläche; gärtnerisch auszugestaltende Fläche; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 28 Wörter, Seiten 125-125
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Ein Schwimmbecken ist auch dann nicht der bebauten Fläche zuzuzählen, wenn es wegen Hanglage zum Teil aus der Erdoberfläche ragt.
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- Giese, K.
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- § 134a Abs 1 lit c wr BauO
- § 79 Abs 6 wr BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- bebaute Fläche
- gärtnerisch auszugestaltende Fläche
- VwGH, 30.01.2014, 2010/05/0155
- § 134a Abs 1 lit a wr BauO
- Baurecht
- § 80 Abs 1 wr BauO
- BBL-Slg 2014/97
- Schwimmbecken
Ein Schwimmbecken ist auch dann nicht der bebauten Fläche zuzuzählen, wenn es wegen Hanglage zum Teil aus der Erdoberfläche ragt.
- Giese, K.
- § 134a Abs 1 lit c wr BauO
- § 79 Abs 6 wr BauO
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- bebaute Fläche
- gärtnerisch auszugestaltende Fläche
- VwGH, 30.01.2014, 2010/05/0155
- § 134a Abs 1 lit a wr BauO
- Baurecht
- § 80 Abs 1 wr BauO
- BBL-Slg 2014/97
- Schwimmbecken