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Giese, K.

Bebauungsplan; „durchmischte“ Bebauungsweise; Nebengebäude im Bauwich; Mindestabstände; Gebäudehöhe; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Festlegung einer „durchmischten Bebauungsweise“, die sich aus Tatbestandselementen der in § 70 Abs 1 nö BauO vorgesehenen unterschiedlichen Bebauungsweisen zusammensetzt, ist zulässig.

Auch im Fall der „durchmischten Bebauungsweise“ dürfen Nebengebäude im Bauwich nur unter den engeren Voraussetzungen des § 51 nö BauO errichtet werden.

  • Giese, K.
  • § 51 nö BauO
  • „durchmischte“ Bebauungsweise
  • Nebengebäude im Bauwich
  • VwGH, 30.01.2014, 2011/05/0043
  • Mindestabstände
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • Gebäudehöhe
  • BBL-Slg 2014/86
  • § 70 Abs 1 nö BauO
  • Bebauungsplan

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