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Tiefgarage; Mindestabstände; untergeordnete Bauteile; Zuluftöffnungen; Begriff „Fänge“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 17
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
523 Wörter, Seiten 122-123

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Tiefgarage; Mindestabstände; untergeordnete Bauteile; Zuluftöffnungen; Begriff „Fänge“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte in den Warenkorb legen

„Fänge“ sind Vorrichtungen, mit der gezielt Abgase (zB Rauch, Abluft oder Abgase) von einer Anlage (zB Feuerungsanlage, Lüftungsanlage) ins Freie geleitet werden.

Zuluftöffnungen, die in einer Tiefgarage eine natürliche Luftzirkulation gewährleisten sollen, sind keine im Mindestabstand unzulässigen „Fänge“.

  • Giese, K.
  • BBL-Slg 2014/94
  • untergeordnete Bauteile
  • § 2 Abs 16 tir BauO
  • § 6 Abs 3 lit a tir BauO
  • Immissionsschutz
  • VwGH, 07.11.2013, 2012/06/0173
  • Mindestabstände
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Zuluftöffnungen
  • Begriff „Fänge“
  • Tiefgarage
  • Baurecht
  • § 6 Abs 3 lit e tir BauO

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