


Tiefgarage; Mindestabstände; untergeordnete Bauteile; Zuluftöffnungen; Begriff „Fänge“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 17
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 523 Wörter, Seiten 122-123
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„Fänge“ sind Vorrichtungen, mit der gezielt Abgase (zB Rauch, Abluft oder Abgase) von einer Anlage (zB Feuerungsanlage, Lüftungsanlage) ins Freie geleitet werden.
Zuluftöffnungen, die in einer Tiefgarage eine natürliche Luftzirkulation gewährleisten sollen, sind keine im Mindestabstand unzulässigen „Fänge“.
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- Giese, K.
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- BBL-Slg 2014/94
- untergeordnete Bauteile
- § 2 Abs 16 tir BauO
- § 6 Abs 3 lit a tir BauO
- Immissionsschutz
- VwGH, 07.11.2013, 2012/06/0173
- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Zuluftöffnungen
- Begriff „Fänge“
- Tiefgarage
- Baurecht
- § 6 Abs 3 lit e tir BauO
„Fänge“ sind Vorrichtungen, mit der gezielt Abgase (zB Rauch, Abluft oder Abgase) von einer Anlage (zB Feuerungsanlage, Lüftungsanlage) ins Freie geleitet werden.
Zuluftöffnungen, die in einer Tiefgarage eine natürliche Luftzirkulation gewährleisten sollen, sind keine im Mindestabstand unzulässigen „Fänge“.
- Giese, K.
- BBL-Slg 2014/94
- untergeordnete Bauteile
- § 2 Abs 16 tir BauO
- § 6 Abs 3 lit a tir BauO
- Immissionsschutz
- VwGH, 07.11.2013, 2012/06/0173
- Mindestabstände
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Zuluftöffnungen
- Begriff „Fänge“
- Tiefgarage
- Baurecht
- § 6 Abs 3 lit e tir BauO