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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Eintragung einer ersessenen ungemessenen Dienstbarkeit; Bestimmungsmerkmale

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Für eine ersessene Wegservitut kann auch unter Bedachtnahme auf die Rechtslage in Tirol zur Vermeidung wiederholter Prozesse gegen die jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks die Einverleibung verlangt werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Umfang der Dienstbarkeit bestritten wird. Weil bei einer ungemessenen Dienstbarkeit das Ausmaß und der Umfang der dem Berechtigten zustehenden Befugnisse im Titel nicht eindeutig begrenzt ist, kann der Eigentümer der belasteten Liegenschaft keine genaue Definition des ersessenen Rechtes für die Einverleibung verlangen.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • BBL-Slg 2014/114
  • § 12 Abs 1 GBG
  • § 523 ABGB
  • OGH, 29.01.2014, 7 Ob 228/13z
  • Baurecht
  • Bestimmungsmerkmale
  • Eintragung einer ersessenen ungemessenen Dienstbarkeit

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