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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Auslegung des Kontaminierungsbegriffes

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Die Zusicherung, dass eine Liegenschaft „frei von jeglicher Kontaminierung“ ist, umfasst nicht die Freiheit von gesundheitlich unbedenklichen Baustoffresten aus einer Gartenanlage, wenn in den Vertragsverhandlungen über Kontaminierungen nur im Zusammenhang mit einem auf der Liegenschaft vergrabenen Öltank gesprochen wurde. Unter „jeglicher Kontaminierung“ sind daher nur all jene Kontaminierungen zu verstehen, die vergleichbare, Umwelt und Gesundheit gefährdende Auswirkungen haben, wie der besprochene Öltank.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • Auslegung des Kontaminierungsbegriffes
  • § 914 ABGB
  • OGH, 22.01.2014, 3 Ob 200/13b
  • BBL-Slg 2014/111
  • Baurecht
  • § 922 ABGB

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