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Annahme eines Werks als Vertragserfüllung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
65 Wörter, Seiten 197-197

20,00 €

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Gewährleistungsansprüche kommen erst in Betracht, wenn der Vertrag in das Erfüllungsstadium getreten ist. Dabei erfolgt bei Werkherstellung im Bereich des Bestellers häufig keine formelle Übergabe. Ein förmliches Abnahmeverfahren ist nur dann erforderlich, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Entscheidend ist, ob der Werkbesteller die Werkleistung als Vertragserfüllung angenommen hat oder einen Vorbehalt erklärt hat, die Leistung nicht als Vertragserfüllung zu akzeptieren.

  • BBL-Slg 2018/177
  • OGH, 17.05.2018, 9 Ob 71/17g
  • Annahme eines Werks als Vertragserfüllung
  • Baurecht
  • § 932 ABGB

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