


Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes; besonderer Verwendungszweck
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 23 Wörter, Seiten 183-183
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Büroräumlichkeiten und ein Ausstellungsraum für zwei Bauträgerprojekte dienen nicht aufgrund eines „besonderen Verwendungszweckes“ nur dem vorübergehenden Bestand.
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- LVwG Tir, 12.06.2018, LVwG-2018/40/0627-3
- besonderer Verwendungszweck
- § 46 tir BauO
- Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes
- Baurecht
- BBL-Slg 2018/162
Büroräumlichkeiten und ein Ausstellungsraum für zwei Bauträgerprojekte dienen nicht aufgrund eines „besonderen Verwendungszweckes“ nur dem vorübergehenden Bestand.
- LVwG Tir, 12.06.2018, LVwG-2018/40/0627-3
- besonderer Verwendungszweck
- § 46 tir BauO
- Bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes
- Baurecht
- BBL-Slg 2018/162