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Wohnungseigentumsobjekt; Änderung der Benützungsart; Neufestsetzung der Nutzwerte/Jahresmietwerte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
34 Wörter, Seiten 189-189

20,00 €

inkl MwSt

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Die Änderung der Benützungsart oder Zweckbestimmung eines Wohnungseigentumsobjekts, für das nach dem WEG 1948 ein Jahresmietwert festgesetzt wurde, ist für sich alleine kein Grund für eine Neuparifizierung.

  • Wohnungseigentumsobjekt
  • BBL-Slg 2018/167
  • OGH, 10.04.2018, 5 Ob 43/18m
  • Änderung der Benüt-zungsart
  • § 2 WEG
  • Baurecht
  • Neufestsetzung der Nutzwerte/Jahresmietwerte

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