


Flächenwidmung „Wohngebiet“; wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse vorwiegend der Bewohner; Hühnerhaltung für den Eigenbedarf; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 628 Wörter, Seiten 179-179
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Die Haltung von (hier: drei) Haushühnern wie auch die Errichtung eines Hühnerstalles ist im „Wohngebiet“ unzulässig.
-
- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse vorwiegend der Bewohner
- § 45 Abs 2 oö BauO
- § 45 Abs 3 oö BauO
- § 22 Abs 1 oö ROG
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 24.04.2018, Ra 2018/05/0056
- Hühnerhaltung für den Eigenbedarf
- BBL-Slg 2018/154
- Baurecht
- § 49 Abs 6 oö BauO
Die Haltung von (hier: drei) Haushühnern wie auch die Errichtung eines Hühnerstalles ist im „Wohngebiet“ unzulässig.
- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse vorwiegend der Bewohner
- § 45 Abs 2 oö BauO
- § 45 Abs 3 oö BauO
- § 22 Abs 1 oö ROG
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- VwGH, 24.04.2018, Ra 2018/05/0056
- Hühnerhaltung für den Eigenbedarf
- BBL-Slg 2018/154
- Baurecht
- § 49 Abs 6 oö BauO