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Parteistellung; Präklusion; Akteneinsicht

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Einem Nachbarn, der aufgrund der Unterlassung von Einwendungen seine Parteistellung im Baubewilligungsverfahren verloren hat, steht – von besonderen Konstellationen abgesehen (wie zB im Fall der Quasi-Wiedereinsetzung) – in diesem Verfahren kein Recht auf Akteneinsicht (hier: zum Zwecke der Überprüfung der konsenskonformen Umsetzung des Bauvorhabens) mehr zu.

  • Akteneinsicht
  • Parteistellung
  • § 31 oö BauO
  • VwGH, 24.04.2018, Ra 2018/05/0032
  • BBL-Slg 2018/153
  • § 17 AVG
  • § 42 AVG
  • Baurecht
  • Präklusion

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