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Videoüberwachung; Gewinnung von Beweismitteln

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
60 Wörter, Seiten 197-197

20,00 €

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Eine Videoüberwachung des Grundeigentümers eines mit einer Dienstbarkeit belasteten Weges zur Gewinnung von Beweismitteln für einen Zivilrechtsstreit ist nicht zulässig, weil die Gewinnung von Beweismitteln für einen Zivilrechtsstreit unter keinen der gesetzmäßigen Gründe für einen solchen Eingriff in das Geheimhaltungsrecht des Dienstbarkeitsberechtigten fällt, die in den § 50a Abs 3 und 4 DSG taxativ aufgezählt sind.

  • OGH, 24.05.2018, 6 Ob 16/18y
  • § 50a Abs 3 DSG
  • Videoüberwachung
  • BBL-Slg 2018/179
  • Baurecht
  • Gewinnung von Beweismitteln
  • § 50a Abs 4 DSG

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