


Vergabekontrollbehörde; Zuständigkeit; Einbringung; Fristwahrung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 209 Wörter, Seiten 199-199
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Ist in den Ausschreibungsunterlagen das VwG Wien ausdrücklich als Vergabekontrollbehörde angegeben, ist eine Einbringung des Nachprüfungsantrages beim BVwG nicht fristwahrend.
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- VwG Wien, 18.06.2018, VGW-123/077/7322/2018
- Zuständigkeit
- § 23 Abs 3 wr VRG
- Vergabekontrollbehörde
- BBL-Slg 2018/184
- Einbringung
- Fristwahrung
- Baurecht
Ist in den Ausschreibungsunterlagen das VwG Wien ausdrücklich als Vergabekontrollbehörde angegeben, ist eine Einbringung des Nachprüfungsantrages beim BVwG nicht fristwahrend.
- VwG Wien, 18.06.2018, VGW-123/077/7322/2018
- Zuständigkeit
- § 23 Abs 3 wr VRG
- Vergabekontrollbehörde
- BBL-Slg 2018/184
- Einbringung
- Fristwahrung
- Baurecht