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Vergabekontrollbehörde; Zuständigkeit; Einbringung; Fristwahrung

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Ist in den Ausschreibungsunterlagen das VwG Wien ausdrücklich als Vergabekontrollbehörde angegeben, ist eine Einbringung des Nachprüfungsantrages beim BVwG nicht fristwahrend.

  • VwG Wien, 18.06.2018, VGW-123/077/7322/2018
  • Zuständigkeit
  • § 23 Abs 3 wr VRG
  • Vergabekontrollbehörde
  • BBL-Slg 2018/184
  • Einbringung
  • Fristwahrung
  • Baurecht

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