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Vorbeugender Unterlassungsanspruch

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Aus der Genehmigung der Trassenführung einer Starkstromleitung nach dem UVP-G durch einen noch nicht rechtskräftigen Bescheid der LReg ergibt sich kein Unterlassungsanspruch gemäß § 1295 Abs 2 ABGB gegen einen vom beantragten Leitungsrecht betroffenen Grundeigentümer, der auf dem betroffenen Grundstück aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung die Errichtung einer Hühnerstallanlage beabsichtigt.

  • § 364 ABGB
  • § 3 UVP-G
  • BBL-Slg 2018/176
  • § 2 UVP-G
  • § 13 StarkstromwegeG
  • OGH, 17.05.2018, 9 Ob 24/18x
  • § 12 StarkstromwegeG
  • § 523 ABGB
  • § 1 UVP-G
  • Baurecht
  • § 1295 Abs 2 ABGB
  • Vorbeugender Unterlassungsanspruch
  • § 11 StarkstromwegeG

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