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Baubewilligungsverfahren; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; zulässige Einwendungen; Erweiterung widmungswidriger Bestandsbauten

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Nachbarn kommt im Baubewilligungsverfahren ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Geschoßflächenbegrenzung bei der Erweiterung widmungswidriger Bestandsbauten zu.

  • Baubewilligungsverfahren
  • § 47 Abs 2 Z 2 lit b sbg ROG
  • Erweiterung widmungswidriger Bestandsbauten
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • zulässige Einwendungen
  • BBL-Slg 2018/157
  • VwGH, 29.08.2018, Ro 2016/06/0010
  • § 9 Abs 1 Z 6 sbg BauPolG
  • Baurecht

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