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Zisterne; Belästigungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Beim Vorbringen, durch die Errichtung einer Zisterne komme es zu einer Gelsenplage, handelt es sich um keine zulässige Einwendung.

  • LVwG Nö, 23.04.2018, LVwG-AV-1075/001-2017
  • § 6 Abs 2 nö BauO
  • § 48 Abs 1 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • Zisterne
  • Belästigungen
  • BBL-Slg 2018/149

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