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Fenstermontage; widersprüchlicher Werkvertrag; Aufklärungspflichtverletzung Schadenersatz; höherer Werklohn

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Hätten die Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Werkunternehmer weitere oder andere Leistungen vereinbart, so besteht ein auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gestützter Anspruch auf Verbesserung (gegebenenfalls durch Neuherstellung) nur Zug um Zug gegen Ersatz jenes weiteren Werklohns, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung zusätzlich vereinbart worden wäre.

  • Fenstermontage
  • widersprüchlicher Werkvertrag
  • höherer Werklohn
  • Aufklärungspflichtverletzung Schadenersatz
  • § 933a ABGB
  • OGH, 25.04.2018, 2 Ob 230/17p
  • BBL-Slg 2018/169
  • Baurecht
  • § 1168a ABGB

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