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Arbeitskräfteüberlassung – Betriebsübergang

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Besteht die Tätigkeit eines Arbeitskräfteüberlassers in der Bereitstellung von Arbeitskräften für einen einzigen Beschäftiger, der diese für seinen Bedarf gezielt auswählt und die Arbeitsvertragsbedingungen dem Überlasser vorgibt („Payrolling“), liegt ein Betriebsübergang vor, wenn der neue Überlasser eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitnehmern nach deren vorheriger Kündigung wieder einstellt und sie dem bisherigen Beschäftiger weiter überlassen werden.

  • OGH, 30.08.2022, 8 ObA 82/21y
  • ASG Wien, 12.08.2020, 21 Cga 27/19x-21
  • § 3 Abs 1 AVRAG
  • WBl-Slg 2022/213
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 25.08.2021, 8 Ra 16/21p-25

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