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Zeichnung eines Geschäftsführers ohne Gesellschaftszusatz; Verpflichtung der GmbH oder Eigengeschäft

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Wer als Geschäftsführer einer GmbH als Person ohne Gesellschaftszusatz zeichnet, erweckt im Zweifel den Eindruck, er habe sich persönlich verpflichtet. Nur wenn der Vertragspartner keinen Zweifel haben konnte, dass der andere mit dem Willen handelt, die Gesellschaft zu vertreten, bleibt die formale Bezeichnung ohne Relevanz.

  • WBl-Slg 2022/220
  • § 18 GmbHG
  • BG Thalgau, 28.04.2021, 2 C 978/19g-24
  • OGH, 25.01.2022, 8 Ob 124/21z
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 19 GmbHG
  • LG Salzburg, 05.08.2021, 53 R 138/21g-27

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