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Geistiges Eigentum: Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Vernichtung von Waren

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Art 10 Abs 1 der RL 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass er der Auslegung einer nationalen Bestimmung entgegensteht, wonach eine Schutzmaßnahme, die in der Vernichtung von Waren besteht, nicht bei Waren angewendet werden kann, die mit Zustimmung des Markeninhabers hergestellt und mit einer Unionsmarke versehen worden sind, aber ohne seine Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind.

  • EuGH, 13.10.2022, Rs C-355/21, Perfumesco.pl sp. z o.o. sp.k./Procter & Gamble International Operations SA, Beteiligter: Rzecznik Praw Obywatelskich; Sąd Najwyższy [Oberstes Gericht, Polen]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 10 der RL 2004/48/EG des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
  • WBl-Slg 2022/208

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