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Internationale Zuständigkeit für Ansprüche aus verbotener Einlagenrückgewähr

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Ein auf das Verbot der Einlagenrückgewähr gestütztes Klagebegehren ist für die internationale Zuständigkeit als gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren. Daher ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft für die Klage gegen den Gesellschafter mit (Wohn)Sitz in einem Mitgliedstaat zuständig.

  • WBl-Slg 2022/222
  • Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012
  • § 82 GmbHG
  • OLG Graz, 12.11.2021, 2 R 198/21m-14
  • § 83 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 08.04.2022, 17 Ob 12/21w
  • LG Graz, 14.09.2021, 12 Cg 15/21p-10

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