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Zwingender Inhalt der Stiftungsurkunde; Änderung der Stiftungserklärung; Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Ausübung der den Stiftern zustehender oder vorbehaltener Rechte

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Eine unwirksame Bestimmung der Stiftungserklärung erlangt auch durch ihre Eintragung in das Firmenbuch keine Wirksamkeit.

Regelungen über das Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Ausübung der den Stiftern zustehenden oder vorbehaltenen Rechten müssen bei sonstiger Unwirksamkeit gemäß § 3 Abs 2 PSG in deutlicher, zu keinem Zweifel Anlass gebender Weise in die Stiftungsurkunde aufgenommen werden. Handelt es sich dabei gleichzeitig um eine Regelung über die Änderung der Stiftungserklärung, folgt dies auch aus § 9 Abs 2 Z 6 iVm § 10 Abs 2 PSG.

  • HG Wien, 12.11.2019, 73 Fr 15656/19z-7
  • § 9 PSG
  • OLG Wien, 09.03.2022, 6 R 5/20d-37
  • § 10 PSG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 29.08.2022, 6 Ob 100/22g
  • § 3 PSG
  • WBl-Slg 2022/219

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