Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 12, Dezember 2022, Band 36

Sorgfaltsmaßstab beim Entschuldigungsgrund der Unkenntnis

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Die irrige Auslegung oder Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwiderhandelt, entschuldigt – wie auch deren Unkenntnis – gem § 5 Abs 2 VStG nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Auslegung (bzw Kenntnis) der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Bei der Einhaltung der einem am Wirtschaftsleben Teilnehmenden obliegenden Sorgfaltspflicht bedarf es im Zweifelsfall einer Objektivierung geeigneter Erkundigungen. Die entsprechenden Erkundigungen können nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei einer zur berufsmäßigen Parteienvertretung berechtigten Person eingeholt werden.

Hat die Partei eine falsche Auskunft erhalten, so liegt ein schuldausschließender Irrtum dann nicht vor, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hätte haben müssen bzw die Auskunft die Annahme der Gesetzeskonformität für den konkreten Sachverhalt nicht begründen konnte (vgl aus der stRSp in diesem Sinn etwa VwGH 19. 12. 2017, Ro 2015/17/0031, mwN).

Das Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum ist somit dann nicht auszuschließen, wenn bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt hätte auffallen müssen, dass Auskünfte nicht geeignet sind, sich für eine bestimmte Rechtsmeinung auf sie zu stützen. Auch kann aus dem Umstand, dass Recht in verschiedenen Fällen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten unterschiedlich angewendet wird, niemand ein Recht ableiten.

In diesem Sinne hätte der Revisionswerber sich nicht auf die zum Tatzeitpunkt weiter zurückliegende E-Mail der Behörde verlassen dürfen. Er hätte diese zu hinterfragen gehabt, weil bereits ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorlag, in dem die Auffassung vertreten wurde, dass die Anwesenheit von geschulten Mitarbeiter keine ständige Aufsicht im Sinn von § 19 Abs 2 Wiener Wettengesetz darstelle.

  • § 19 Abs 2 Wiener Wettengesetz
  • VwGH, 15.09.2022, Ra 2022/02/0141
  • § 5 Abs 2 VStG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/227

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Zur Restitution nichtiger und nicht angefochtener Beschlüsse in der GmbH
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

30,00 €

WBL
Markenrecht: Zur Erschöpfung des Rechts aus der Marke
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Arbeitskräfteüberlassung – Betriebsübergang
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Schriftformgebot bei Kündigung
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Sachliche Rechtfertigung von Bleibeprämien
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Kundenschutzklausel – Konkurrenzklausel
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Änderung von Betriebspensionen
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Örtliche Zuständigkeit; Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Internationale Zuständigkeit für Ansprüche aus verbotener Einlagenrückgewähr
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Veröffentlichung kartellgerichtlicher Entscheidungen
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Einräumung eines Werknutzungsrechts
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zeitliche Befristung der Einbringung von Abfällen
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verletzung von Verfahrensvorschriften und subjektive Rechte
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Einstellung mangels rechtlichen Interesses
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Sorgfaltsmaßstab beim Entschuldigungsgrund der Unkenntnis
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Verpflichtung aus einer behördlichen Auflage
Band 36, Ausgabe 12, Dezember 2022
eJournal-Artikel

30,00 €