


Ausscheiden; Eignung; Gewerbeberechtigung; sonstige Rechte von Gewerbetreibenden
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 546 Wörter, Seiten 249-250
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Würde die Überschreitung der bestehenden Gewerbeberechtigung schon als wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der eigenen Leistung angesehen werden, so wäre jede Form einer Gewerbeeinschränkung im Ergebnis inhaltsleer und damit sinnlos.
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- § 141 Abs Z 2 BVergG
- Eignung
- sonstige Rechte von Gewerbetreibenden
- Gewerbeberechtigung
- Ausscheiden
- LVwG Nö, 20.09.2023, LVwG-VG-9/001-2023
- BBL-Slg 2023/219
- Baurecht
Würde die Überschreitung der bestehenden Gewerbeberechtigung schon als wirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der eigenen Leistung angesehen werden, so wäre jede Form einer Gewerbeeinschränkung im Ergebnis inhaltsleer und damit sinnlos.
- § 141 Abs Z 2 BVergG
- Eignung
- sonstige Rechte von Gewerbetreibenden
- Gewerbeberechtigung
- Ausscheiden
- LVwG Nö, 20.09.2023, LVwG-VG-9/001-2023
- BBL-Slg 2023/219
- Baurecht