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Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte; Mangel

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Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.

  • § 923 ABGB
  • Mangel
  • § 924 ABGB
  • BBL-Slg 2023/206
  • OGH, 28.06.2023, 7 Ob 43/23h
  • Baurecht
  • § 1167 ABGB
  • § 922 ABGB
  • Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte

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