


Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte; Mangel
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1400 Wörter, Seiten 241-243
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Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.
-
- § 923 ABGB
- Mangel
- § 924 ABGB
- BBL-Slg 2023/206
- OGH, 28.06.2023, 7 Ob 43/23h
- Baurecht
- § 1167 ABGB
- § 922 ABGB
- Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte
Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.
- § 923 ABGB
- Mangel
- § 924 ABGB
- BBL-Slg 2023/206
- OGH, 28.06.2023, 7 Ob 43/23h
- Baurecht
- § 1167 ABGB
- § 922 ABGB
- Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte