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Immobilienkauf; Provisionsanspruch Makler; Minderung; Unklarheiten über Bau- und Benützungsbewilligung

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Das Ausmaß der Provisionsminderung nach § 3 Abs 4 MaklerG richtet sich ausschließlich nach der Schwere der vom Makler begangenen Pflichtenverletzung und kann immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen vorgenommen werden.

  • Provisionsanspruch Makler
  • § 3 Abs 4 MaklerG
  • Unklarheiten über Bau- und Benützungsbewilligung
  • OGH, 28.06.2023, 9 Ob 11/23t
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2023/208
  • Immobilienkauf
  • Minderung

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