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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Geländeveränderungen; vereinfachtes Verfahren; Gleichheitssatz; Recht auf Unversehrtheit des Eigentums

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Dem vereinfachten Bauverfahren unterfallen nur solche Geländeveränderungen, die Nachbarinteressen beeinträchtigen könnten.

  • VfGH, 13.06.2023, G 112/2022
  • § 20 Z 3 stmk BauG
  • Gleichheitssatz
  • Geländeveränderungen
  • Art 5 StGG
  • Art 7 B-VG
  • Recht auf Unversehrtheit des Eigentums
  • Baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • BBL-Slg 2023/195
  • Baurecht
  • vereinfachtes Verfahren

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