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Immobilienerwerb; flächenwidmungsplanwidrige Verwendungszusage; Sach- oder Rechtsmangel

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Darf das erworbene Gebäude aufgrund des Flächenwidmungsplans nicht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zweck, nämlich zur touristischen Vermietung verwendet werden, so liegt ein Rechtsmangel vor, weil die nach dem Vertrag geschuldete rechtliche Position nicht verschafft wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob die Behörde bereits eingeschritten ist oder nicht, weil eine widmungswidrige Nutzung des Objekts jedenfalls rechtswidrig ist und ein Einschreiten der Behörde deshalb jederzeit zu befürchten ist.

  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • § 19 sbg BauPolG
  • Immobilienerwerb
  • Sach- oder Rechtsmangel
  • OGH, 27.06.2023, 8 Ob 29/23g
  • flächenwidmungsplanwidrige Verwendungszusage
  • BBL-Slg 2023/205
  • Baurecht
  • § 33 sbg ROG
  • § 922 ABGB

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