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Erhaltungsmaßnahmen; vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken; Zustimmungserklärung des Nachbarn

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Durch eine nachträgliche Zustimmungserklärung des Nachbarn während eines – auf Antrag bereits eingeleiteten – baubehördlichen Verfahrens entfällt die Verpflichtung der Baubehörde nicht, inhaltlich über den Antrag auf Duldungsverpflichtung zu entscheiden.

  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Zustimmungserklärung des Nachbarn
  • LVwG Nö, 26.06.2023, LVwG-AV-1526/001-2023
  • vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken
  • BBL-Slg 2023/188
  • Baurecht
  • § 7 Abs 6 nö BauO

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