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Vereinfachtes Verfahren; Wiederaufnahme; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Im vereinfachten Verfahren besteht keine zweiwöchige (subjektive) Frist für die Stellung eines Wiederaufnahmeantrages.

  • § 69 Abs 2 AVG
  • BBL-Slg 2023/201
  • Wiederaufnahme
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Vereinfachtes Verfahren
  • LVwG Wien, 25.05.2023, VGW-111/067/994/2023
  • Baurecht
  • § 70a Abs 10 wr BauO

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