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Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht

Heft 2, August 2022, Band 2022

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  • ISSN Online: 2708-6410

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Inhalt der Ausgabe

S. 56 - 58, Aktuelles in Kürze

Streit, Georg

Krankenbehandlung durch Außenseitermethode oder Anspruch auf bestimmte Therapie und Arzneimittel

Nicht erst seit der zunehmenden Skepsis gegenüber der Schulmedizin – und Ergebnissen der Wissenschaft und Forschung allgemein – , die durch viele Umstände, von ungeschickten Politikern bis schlechten Erfahrungen in Spitälern oder Arztpraxen genährt worden sein mag, besteht offenbar ein Bedürfnis Hilfe und Rat suchender Patienten und Angehöriger, sich auch alternativen oder noch nicht vielfach erprobten und anerkannten Heil- und Behandlungsmethoden zuzuwenden. Für manche mag dies auch die letzte Hoffnung auf Heilung oder zumindest Verlängerung des Lebens mit einer Krankheit sein. Doch besteht darauf nach geltender Rechtslage Anspruch. Hat ein Patient aktuell die freie Wahl der Heilmittel und -methoden mit Anspruch auf Finanzierung durch die Sozialversicherung?

S. 59 - 72, Fachbeitrag

Neumayr, Matthias

Sachverständigengutachten in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs

Der Sachverständigenbeweis ist in den österreichischen Verfahrensordnungen als Beweismittel geregelt und unterliegt daher grds – so wie jedes andere Beweismittel – der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Faktisch genießt der Sachverständige aber eine viel stärkere Stellung: In den „typischen“ Sachverständigenprozessen (wie etwa in Arzthaftungsprozessen und sozialgerichtlichen Verfahren) entscheidet das Ergebnis von Sachverständigengutachten häufig den Prozess. Umso größeres Augenmerk muss darauf gelegt werden, dass ein Sachverständigengutachten korrekt zustande kommt – auch deshalb, weil Fehler im Beweisverfahren nach der stRsp kaum mit Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof geltend gemacht werden können. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf dem Beweisverfahren; Fragen der Haftung des Sachverständigen werden nur peripher behandelt.

S. 78 - 86, Fachbeitrag

Nigmatullin, Emil

Verfassungsrechtliche Überlegungen zur Finanzierungsverantwortung des Staates im Gesundheitswesen

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt einen Grundpfeiler des Gesundheitswesens dar. Ihre (finanzielle) Funktionsfähigkeit trägt wesentlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten bei. Krisenzeiten stellen nicht zuletzt deshalb eine finanzielle Belastungsprobe für die Träger der Krankenversicherung dar, weil aufgrund zahlreicher faktischer und rechtlicher Bedingtheiten das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben des Krankenversicherungsträgers zumindest zeitweise in eine Schieflage gerät. Der vorliegende Beitrag erörtert, ob der Staat eine (alleinige) verfassungsrechtliche Finanzierungsverantwortung für die gesetzliche Krankenversicherung hat.

S. 87 - 90, Fachbeitrag

Doppler, Klara/​Kletečka-​Pulker, Maria/​Völkl-​Kernstock, Sabine/​Eitenberger, Magdalena/​Ruf, Ann-​Kathrin/​Teufel, Anna/​Klager, Elisabeth

Repräsentative Studie zum Meinungsbild der Bevölkerung bezüglich der Neuregelung der Beihilfe zum Suizid

Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid verstoße gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Selbstbestimmung und der daraus resultierenden gesetzlichen Umsetzung durch das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG), wurde die Beihilfe zum Suizid in den unterschiedlichsten Fachkreisen rege diskutiert. Die Meinung der Bevölkerung fand dabei noch wenig Eingang in den wissenschaftlichen Diskurs. Das Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety hat dies 2021 zum Anlass genommen, die diesbezügliche Meinung der Bevölkerung in einer repräsentativen Studie abzufragen. Neben der generellen Zustimmung zur Aufhebung der Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid innerhalb des repräsentativen Samples konnten Wünsche zur gesetzlichen Ausgestaltung und auch bestehende Wissenslücken der Bevölkerung aufgezeigt werden.

S. 91 - 103, Blick nach ...

Scherer, Josef/​Keilen, Matthias/​Zach, Justus

Krisenmanagement – Eine Chance für Resilienz und Nachhaltigkeit

„Die globalen Top-Krisen des letzten Jahrzehnts“: Wir sind kontinuierlich im Task-Force-Modus:

Globale Finanz- und Wirtschaftskrise (ab 2008 ff.), Corona-Pandemie und Wirtschaftskrise (ab 2020) und nun auch noch Ukraine-Krise (ab 02/2022). Es ist – auch und gerade im Gesundheitswesen – für Manager unverzichtbar, zu wissen, zu verstehen und erklären zu können, was man unter dem Begriff „Krisen-Management“ versteht, wieso sich durch ein erfolgreich durchlaufenes Krisen-Management die Chance ergibt, aus der Krise stärker als je zuvor hervorzugehen („Antifragilität“) und welche Krisenstadien unterschieden werden, um sodann angemessene Analysen, Bewertungen, Entscheidungen und Maßnahmen abzuleiten.

Für ein besseres Verständnis ist zunächst zusammengesetzte Begriff des Krisen-Managements zu definieren und dann abhängig von der Definition die rechtlichen Grundlagen zu klären.

Die Simulation oder der – meist unfreiwillige – erfolgreiche Durchlauf eines Krisenmanagements bietet aufgrund der zahlreichen Erkenntnisse („lessons learned“) die Chance für Resilienz, Nachhaltigkeit und „Antifragilität“, also die Chance, aus der Krise stärker als vor der Krise herauszugehen.

Zwischen Business Continuity Management und juristischem Krisenmanagement bestehen erhebliche Unterschiede. Beides ist zu beherrschen

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