Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) fällte vor wenigen Wochen sein Urteil zur Frage der Schadenersatzpflicht des Arztes bei PEG-Sonden-Ernährung trotz fehlender medizinischer Indikation. Seiner Entscheidung ging ein Urteil des OLG München voraus, über die im JMG eingehend berichtet wurde. Der BGH hat nun letztinstanzlich entschieden und einerseits die Zahlung von Schmerzensgeld abgelehnt, weil das Leben absolut erhaltenswürdig ist und seine Verlängerung damit kein Schaden sein kann. Andererseits hat er die Rückerstattung der Kosten einer medizinisch nicht indizierten Behandlung abgelehnt, weil der Schutzzweck etwaiger Aufklärungs- und Behandlungspflichten, die für eine lebensverlängernde Behandlung entscheidend sind, nicht darin besteht, wirtschaftliche Belastungen, die mit dem Weiterleben verbunden sind, zu verhindern.
Obwohl es sich bei der genannten Entscheidung um eine zum deutschen Zivilrecht handelt, könnte die darin enthaltene Betonung des Lebensschutzes bei nicht indizierten Behandlungen auch für die österreichische Debatte betreffend Behandlungsentscheidungen am Lebensende Auswirkungen haben. Darauf deutet der Umstand, dass umgehend nach der Entscheidung der Aspekt, dass das Leben kein Schadensfall ist, in christlich geprägten Netzwerken betont wurde. Im Folgenden sollen die Entscheidung kurz dargestellt sowie allfällige Konsequenzen für die österreichische Diskussion angedacht werden.