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JMG

Heft 3, August 2022, Band 2022

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-6410

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Inhalt der Ausgabe

S. 117 - 117, Editorial

Thomas Pixner / Michael Ganner

Liebe Leserinnen und Leser!

S. 120 - 125, Aktuelles: Pflegereform

Barbara Födermayr

Die Pflegereform und weitere angedachte Projekte im Pflege- und Gesundheitsbereich

Der folgende Beitrag soll einen ersten Einblick in die Vorhaben im Rahmen der Pflegereform 2022 liefern. In einem kurzen Überblick werden die geplanten Maßnahmen dargestellt und anschließend ausgewählte Bestimmungen jener Gesetze beschrieben, die bereits beschlossen wurden.

Da die Situation im Gesundheits- und Pflegebereich nicht zuletzt pandemiebedingt mehr als prekär ist, war eine Reform nicht nur längst überfällig, sondern jedenfalls dringend notwendig. Inwieweit die Maßnahmen die hohen Erwartungen erfüllen können, bleibt zu beobachten.

S. 126 - 131, Patientenrechte und Patientensicherheit

Lukas Roberts / Gabriela Staber

Impfschadengesetz: Verschuldensunabhängige Entschädigung für Schäden durch eine COVID-19 Impfung

Die globale COVID-19-Pandemie veranlasste den österreichischen Gesetzgeber, der Bevölkerung eine Impfpflicht aufzuerlegen sowie durch Verordnungen jene weitgehend vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, die die Impfung verweigerten. Diese Maßnahmen waren sehr umstritten, wohl mitbedingt durch die in nur kurzer Zeit entwickelten, neuartigen Impfstoffe. Die Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Folgewirkungen der Impfung war groß. Auch wenn die Zahl der gemeldeten Fälle mit schweren Nebenwirkungen relativ niedrig blieb, erfreute sich das Impfschadengesetz mit ca. 370 Anträgen auf Entschädigung im Jahr 2021, überwiegend für Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung, einer nie dagewesenen Beliebtheit. Dieser Beitrag beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen nach dem Impfschadengesetz ein Anspruch auf Entschädigung wegen eines durch eine COVID-19 Impfung erlittenen Schadens geltend gemacht werden kann und wirft einen kurzen Blick auf vergleichbare Entschädigungssysteme in anderen Ländern.

S. 132 - 137, Patientenrechte und Patientensicherheit

Marissa Maxime May / Markus Grimm

Aufklärung über die die Operation durchführenden Ärzt:innen – Was Krankenanstaltenträger berücksichtigen sollten

Mit der Entscheidung 7 Ob 124/21t vom 15.09.2021 hat der OGH seine Rechtsprechung in Zusammenhang mit der ärztlichen Aufklärung bei Wechsel des:der Operateur:in in der allgemeinen Gebührenklasse einer Krankenanstalt untermauert und um eine weitere Facette erweitert: Patient:innen einer Krankenanstalt, welchen ausdrücklich oder schlüssig die Operation durch eine:n bestimmte:n Ärzt:in zugesagt wurde, müssen auch dann neuerlich aufgeklärt werden, wenn die Operation durch eine:n Assistenzärzt:in unter bloßer Aufsicht des:der betreffenden ursprünglich für die Operation vorgesehenen Ärzt:in durchgeführt werden soll. Liegt keine dahingehende Aufklärung und Zustimmung des:der Patient:in vor, haftet der Betreiber der Krankenanstalt unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers für daraus resultierende negative Folgen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden sind Krankenhausträger nun aufgerufen, dieses Erfordernis auch im klinischen Alltag entsprechend zu berücksichtigen. Der gegenständliche Beitrag analysiert die bisherige Judikatur und gibt entsprechende Handlungsanleitungen.

S. 138 - 141, Patientenrechte und Patientensicherheit

Reinhard Resch

Belegkrankenanstalt – neue Judikatur

Die vertragliche Dreiecksbeziehung in Belegkrankenanstalten zwischen dem Belegarzt, dem Patienten und der Belegkrankenanstalt bietet relativ häufig Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Vier neuere Entscheidungen – eine vom VwGH und drei vom OGH – haben in den letzten Jahren die Diskussion um weitere Facetten erweitert und sollen im Folgenden analysiert werden.

S. 142 - 147, Patientenrechte und Patientensicherheit

Alois Birklbauer

Rechtliche Risiken bei der Verschreibung suchtmittelhältiger Arzneimittel

Zahlreiche Arzneimittel enthalten Substanzen, welche vom Regime des Suchtmittelrechts erfasst sind. Vor diesem Hintergrund kann die Verschreibung solcher Arzneimittel als Überlassen bzw. Verschaffen von Suchtmitteln unter die Strafbestimmungen der §§ 27 ff Suchtmittelgesetz (SMG) fallen, wenn derartige Handlungen vorschriftswidrig erfolgen. Dabei beurteilt sich die Vorschriftswidrigkeit nach den medizinischen Standards für die Verordnung solcher Substanzen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Bezugnahme auf einen nicht vor allzu langer Zeit entschiedenen Fall mit der Relevanz von Suchtmittelvorschriften für die Arzneimittelverschreibung und dem damit verbundenen strafrechtlichen Risiko. Dabei wird auch auf den allgemeinen Grundsatz der Patientenautonomie eingegangen sowie auf die Bedeutung der ordentlichen Dokumentation einer medizinischen Behandlung.

S. 148 - 152, Patientenrechte und Patientensicherheit

Georg Plattner / Patricia Jeßner / Armin Kaltenegger / Maria Kletečka-Pulker / Anna Teufel

Wie sicher sind Patient:innendaten im medizinischen Alltag?

Datensicherheit ist, unter anderem, für Patient:innensicherheit essentiell. Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig und die voranschreitende Digitalisierung bringt neben neuen Möglichkeiten auch Gefahren mit sich. Die vorliegende Studie beleuchtet die aktuelle Situation hinsichtlich der Sicherheit von Patient:innendaten im medizinischen Alltag und zeigt Präventionsmöglichkeiten auf. Zu diesem Zweck wurden Expert:innen interviewt und eine Online-Befragung bei österreichischen Gesundheitsdienstleister:innen sowie ein White-Hat-Hack-Experiment durchgeführt.

S. 153 - 156, Patientenrechte und Patientensicherheit

Michael Ganner

OGH: Keine Aufklärungspflicht über Vorerfahrung des Operateurs

Patienten haben keinen Anspruch darauf, vor Durchführung des operativen Eingriffs (hier: Bandscheiben-OP) über die Anzahl der vom Arzt nach einer bestimmten Methode ausgeführten Operationen aufgeklärt zu werden.

S. 157 - 159, Patientenrechte und Patientensicherheit

Matthias Rief

LG für ZRS Graz: „Long-Covid“: Anspruch auf Rehabilitationsgeld?

Im gegenständlichen Urteil bejahte das LG für ZRS Graz aufgrund der Auswirkungen einer „Long-Covid“-Erkrankung das Vorliegen einer „vorübergehenden Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von zumindest sechs Monaten“ und sprach einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld (§ 273b ASVG) zu. Dabei stellte das LG für ZRS die Diagnose „Post-Exertional Malaise (PEM)“ als relevant dar.

S. 160 - 165, Public Health Law

Georg Newesely / Thomas Pixner

Sanktionierung von Berufspflichtverletzungen der gehobenen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe

Behandelt werden die verwaltungsrechtlichen Sanktionen von Berufspflichtverletzungen gehobener nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Sanktionierungssystem aufgezeigt, Probleme identifiziert und Verbesserungsvorschläge angebracht.

S. 166 - 169, Public Health Law

Beatrice Blümel / Sonja Hebenstreit

Honorierung telemedizinischer Leistungen durch die Sozialversicherung

Der vorliegende Beitrag soll einen kurzen Überblick über den (i) Rechtsrahmen und die Zulässigkeit der Erbringung telemedizinischer Leistungen, sowie (ii) über die Regelungen zur Verrechenbarkeit erbrachter telemedizinischer Leistungen und weiterer Voraussetzungen durch die Sozialversicherungsträger bieten.

S. 170 - 175, Public Health Law

Danielle Noe

Klinische Prüfungen NEU – Änderungen im Arzneimittelrecht durch den Geltungsbeginn der VO (EU) 536/2014 und die AMG-Novelle BGBl I 2022/8 (Teil 1)

Durch die erfolgreiche Einrichtung des EU-Portals und der EU-Datenbank bei der Europäischen Arzneimittelagentur und den dadurch bedingten Geltungsbeginn der VO (EU) 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln wurde mit 1. Februar 2022 der Startschuss für eine umfassende Neuordnung der klinischen Arzneimittelprüfungen innerhalb der Europäischen Union gesetzt. Der vorliegende Beitrag widmet sich einer überblicksmäßigen Darstellung relevanter Eckpunkte der EU-Verordnung sowie der spezifischen Ausgestaltung der durch die AMG-Novelle BGBl I 2022/8 erfolgten Anpassungen des nationalen österreichischen Arzneimittelrechts.

S. 176 - 180, Public Health Law

Wilhelm Bergthaler

Rechtsfragen der „Hospital Exemption“ – Aspekte der Forschung im Krankenhaus an Arzneimitteln für neuartige Therapien

Die „Hospital Exemption“, eine arzneimittelrechtliche Ausnahmebestimmung für die Forschung in Krankenhäusern an Arzneimitteln für neuartige Therapien, sorgt europaweit für Diskussionen. Obwohl durch eine EU-Richtlinie vorgegeben, lassen die Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten gerade in zentralen Aspekten die erforderliche Harmonisierung vermissen. Dies führt dazu, dass Chancen für zukunftsträchtige Entwicklungen in vielen Mitgliedstaaten ungenutzt bleiben oder zumindest vernachlässigt werden, in anderen hingegen mit Erfolg genutzt werden. Auch in Österreich ist, soweit ersichtlich, die praktische Erfahrung noch spärlich; in der Tat ist das Instrument seit seiner Einführung umstritten. Der folgende Beitrag versucht, aktuelle Streitfragen zu beleuchten und Lösungen anzubieten.

S. 181 - 185, Public Health Law

Florian Schwetz

BVwG: Streichung aus der Ärzteliste iZm „Maskenbefreiungs-Attesten“

Nach § 55 ÄrzteG 1998 darf ein Arzt ärztliche Zeugnisse nur nach gewissenhafter ärztlicher Untersuchung und nach genauer Erhebung der im Zeugnis zu bestätigenden Tatsachen nach seinem besten Wissen und Gewissen ausstellen. Der Bf hat jedoch zumindest 2000 ärztliche Zeugnisse, mit denen entweder bestätigt wurde, dass das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS) aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar sei oder in denen angeführt wurde, dass das jeweilige Kind, für das ein solches ausgestellt wurde, dem Bf ärztlicherseits bekannt sei und wegen ärztlich-medizinischer, ärztlich-psychotherapeutischer sowie psychohygienischer Gründe bis auf weiteres vom Kindergarten- oder Schulbesuch befreit sei, ohne vorhergehende ärztliche Untersuchung und für Personen zumindest aus Österreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich ausgestellt.

Als ein Ausnahmefall davon kommt die Ausstellung im Hinblick auf medizinische Tatsachen oder Befunde, hinsichtlich der der Arzt den Patienten in der Vergangenheit so regelmäßig untersucht hat, dass er davon ausgehen kann, dass diese Umstände zum Zeitpunkt der Ausstellung immer noch vorliegen sowie allenfalls und nur in einer Ausnahmesituation wie während eines Lockdowns nach telefonischer Befundaufnahme mit entsprechender Rückfrage in Betracht. Zumal das Tragen eines MNS nicht bei jeder zuvor gesunden Person dazu führt, dass diese eine psychische oder pulmologische Erkrankung ausbildet, wäre daher die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor Ausstellung der als Atteste bezeichneten ärztlichen Zeugnisse jedenfalls Berufspflicht des Bf gewesen.

Alleine dass der Bf – abweichend von den anerkannten Methoden der Medizin – der (falschen) Ansicht war, dass das Tragen von MNS für die jeweils genannte Person aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar sei, ist im gegenständlichen Verfahren nicht relevant, weil es nicht um eine Bestrafung des Bf – die einen Schuldvorwurf mitumfasst – geht, sondern um eine Administrativmaßnahme zum Schutz der Öffentlichkeit vor nicht vertrauenswürdigen Ärzten.

Redaktioneller Rechtssatz

S. 186 - 190, Public Health Law

Simon Laimer

OGH: Betriebsunterbrechungsversicherung – (ausländische) Gemeinschaftspraxis als versichertes Objekt

Wird eine Gemeinschaftspraxis im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers von seinen Praxiskollegen (wenn auch nur eingeschränkt) weiterbetrieben, dann liegt darin eine bloß teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebs, sodass sich die Ersatzleistung allein nach dem tatsächlich nicht erwirtschafteten – auf den Versicherungsnehmer entfallenden – Deckungsbeitrag richtet.

S. 195 - 197, Praxis Gesundheitsrecht

Florian Schwetz / Thomas Pixner

Legistische Neuerungen

S. 198 - 199, Praxis Gesundheitsrecht

Waltraud Buchberger / Walter Draxl / Thomas Pixner

Das Bachelor-Upgrade für diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen

Aus interessenpolitischer Perspektive wird hier eine Änderung des § 12 FHG kritisch besprochen, welche das Bachelor-Upgrade für Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflerInnen wesentlich erschwert.

S. 200 - 202, Tagungsbericht

Maria-Kristina Steiner

8. European Conference on Health Law in Gent (Belgien) vom 20-22 April 2022

S. 203 - 203, Literaturhinweise

LITERATURHINWEISE

S. 203 - 203, Veranstaltungen

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