In der mittlerweile vom Nationalrat beschlossenen Novelle des ÄrzteG findet sich unter anderem eine Bestimmung, welche die „Würde des Sterbenden“ betont und unter diesem Aspekt die Zulässigkeit einer Schmerzbehandlung am Lebensende selbst für den Fall hervorhebt, dass mit ihr ein rascherer Tod verbunden ist (§ 49a ÄrzteG). Der vorliegende Beitrag fasst die Überlegungen des Gesetzgebers sowie die im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf geäußerten Stellungnahmen zusammen und unterzieht sie einer Bewertung. Es handelt sich jedenfalls um einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich auch um keinen besonders großen. Gerade mit Blick auf die allgegenwärtige „Übertherapie“ am Lebensende wäre zudem eine Klarstellung angebracht gewesen, die für entsprechende Rechtssicherheit bei den behandelnden Medizinern dann sorgt, wenn sie angesichts des bevorstehenden Lebensendes nicht mehr jede minimal lebensverlängernde Maßnahme setzen wollen.
- ISSN Online: 2708-6410
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Inhalt der Ausgabe
S. 200 - 205, Aus aktuellem Anlass
Die gesetzliche Verankerung der „indirekten Sterbehilfe“: ein Schritt in die richtige Richtung
S. 206 - 211, Fachbeitrag
Grenzüberschreitende Sachverhalte im Rahmen ärztlicher Berufsausübung
Stetige Wohlstandsentwicklung, zunehmende Digitalisierung, soziale und räumliche Mobilität sowie expandierende Bildungssektoren prägen zusehends die Rolle und das Selbstverständnis von Ärzten in der modernen Gesellschaft. Dieser Wandel verschob in den letzten Jahrzehnten die Arzt-Patienten-Beziehung zu einer gleichberechtigten Stellung: Der „mündige“ Patient ist aufgeklärt, eigenverantwortlich und selbstbestimmt. Es obliegt daher Ärzten und anderem medizinischen Personal, sich fachlich zu rüsten sowie eine den Anforderungen der Patienten entsprechende Beratung und mehr anzubieten. Die dafür notwendigen Fortbildungs- und Reisekosten haben oft einen Auslandsbezug und steuerliche Relevanz. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die steuerrechtliche Handhabung der in Rede stehenden Ausgaben im In- und Ausland und soll Ärzten als praxisrelevante Hilfestellung dienen.
Der VSD Vorsorgedialog® ist ein Instrument des Advanced Care Planning, das für Entscheidungsverantwortliche in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen Rechtssicherheit in Notfall- und Krisensituationen schaffen soll. Der Beitrag zeigt auf, dass dies in vielen Fällen nicht gelingen kann.
S. 231 - 233, Fachbeitrag
Das Spannungsverhältnis zwischen der Meldepflicht der Spitäler/ÄrztInnen und der ärztlichen Schweigepflicht betreffend abzuschiebenden Fremden
Seit September 2018 sind die behandelnden ÄrztInnen von Fremden, deren Abschiebung zeitnahe bevorsteht, verpflichtet das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über den Entlassungszeitpunkt aus Krankenanstalten zu informieren. Vor dem Hintergrund der ärztlichen Schweigepflicht stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit dieser gesetzlichen Bestimmung mit den berufs- bzw standesrechtlichen Verpflichtungen der ÄrtzInnen. Darüber hinaus stellt sich die Frage der praktischen Umsetzung dieser Regelung im Alltag der ÄrztInnen und Krankenanstalten. Ein weiterer praktischer Aspekt, der aus der Umsetzung dieser Bestimmung folgt, ist die mögliche Gefährdung der öffentlichen Gesundheit aufgrund nachvollziehbarer Ängste der Fremden vor einer „Denunzierung“, sich künftig nicht mehr medizinisch behandeln zu lassen und damit Krankheiten zu verschleppen und zu verbreiten.
S. 234 - 237, Der interessante Fall
Die nekrotisierende Fasziitis und ihre straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung
S. 238 - 243, Blick nach …
Widerspruch oder Zustimmung: Die rechtliche Regelung der postmortalen Organspende
S. 244 - 246, Judikatsglosse
Wie weit reicht das Verbot des „Pflegeregresses“?
S. 247 - 250, Judikatsglosse